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Fisch – und Pflanzenbörse – abgesagt! Aufgrund der in unserem Landkreis immer noch sehr hohen Inzidenz der Corona-Pandemie sagen wir die Börse schweren Herzens kurzfristig ab!
Bitte beachten:
die 2G-Regel muss eingehalten werden:
Geimpft, genesen
– Unsere Fisch- und Pflanzenbörse darf nur von Personen besucht
werden, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
(SchAusnahmV) geimpft oder genesen sind. Zu diesem
Zweck sind wir zur Überprüfung der vorzulegenden Impf- oder
Genesenennachweise verpflichtet.
Zulässige Nachweise:
Impfung: erst gültig 14 Tage nach der zweiten Impfung
– Eintrag im Impfbuch durch Impfarzt
– Elektronischer Impfnachweis (CovPass-App, Corona-Warn-App, o.ä.)
– Ausdruck „Digitales COVID-Zertifikat der EU“: farbig oder in schwarz-weiß und entsprechendem QR Code
Genesen:
– Digitales Genesenen-Zertifikat
– Ärztliches Attest, sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält
– Andere Bescheinigungen von Behörden, sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten
Ein zusätzlicher Test ist nicht erforderlich!
Wir bitten um Euer Verständnis!